Neue Einreisebestimmungen für Neuseeland: Was sich ab Oktober ändert

Die Einreise nach Neuseeland war immer schon speziell: So kann ein Apfel zu einer saftigen Geldstrafe führen, da er laut Einreisebestimmungen nicht erlaubt ist. Ab Herbst müssen Sie außerdem eine elektronische Einreisegenehmigung beantragen. Wainando erklärt, was sich ändert und was sonst zu beachten ist. Alle Informationen gelten für deutsche, österreichische und schweizerische Staatsbürger.

Das Wichtigste in Kürze: Was ist die elektronische Einreisegenehmigung (eTA)?

Ab dem 01.10.2019 müssen Sie eine elektronische Einreisegenehmigung (eTA) beantragen, wenn Sie nach Neuseeland fliegen wollen. Das gilt auch für Aufenthalte im Transitbereich. Registrieren können Sie sich ab dem 01.07.2019. Es ist zu empfehlen, sich mindestens 72 Stunden vor Einreise anzumelden. Die Eingabe der Daten dauert nur wenige Minuten. Im Anschluss erhalten Sie Ihre eTA per E-Mail.

Die Beantragung kostet 12,- NZD (ca. 7 EUR, 8 CHF). Wenn Sie den Antrag über die App abwickeln, sind es nur 9,- NZD (ca. 5,50 EUR, 6 CHF). Zusätzlich ist eine Touristenabgabe von derzeit 35,- NZD (ca. 21 EUR, 24 CHF) zu entrichten. Danach können Sie zwei Jahre so oft nach Neuseeland reisen, wie Sie wollen. Bleiben dürfen Sie jeweils maximal 90 Tage. Zum Formular kommen Sie hier.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie vor Oktober 2019 anreisen?

Wenn Sie und vor dem 30.09.2019 am Flughafen ankommen, erhalten Sie wie bisher vor Ort eine Einreise-Erlaubnis. Dafür müssen Sie lediglich ein Rück- oder Weiterflugticket vorlegen. Außerdem müssen Sie deutlich machen, dass Sie genug Geld für Ihren Aufenthalt haben (pro Person und Monat mind. 500 Euro). Ein Visum brauchen Sie nicht, wenn Sie als Tourist unterwegs sind und innerhalb der nächsten drei Monate wieder abreisen. Wenn Sie eine längere Auszeit planen, können Sie ein Visum für bis zu neun Monate beantragen.

Wenn Sie als Geschäftsreisender, Student oder im Rahmen eines Work-and-Travel-Aufenthalts in Neuseeland sind, brauchen Sie ein spezielles Visum.

Reisepass muss immer dabei sein!

Denken Sie auf jeden Fall an Ihren Reisepass. Er muss mindestens einen Monat über den geplanten Aufenthaltszeitraum gültig sein. Wenn Sie Schweizer sind, sogar drei Monate. Sollten Sie Ihren Reisepass vergessen, dürfen Sie nicht in den Flieger steigen.

 

Welche Einreisebestimmungen muss ich außerdem beachten?

Neuseeland verbietet die Einfuhr bestimmter Lebensmittel wie zum Beispiel frische Früchte. Selbst Sportausrüstung kann zum Problem werden, wenn zum Beispiel an den Wanderschuhen deutsche Erde klebt. Hintergrund ist die neuseeländische Flora und Fauna, für die einwandernde Organismen oder Pflanzenreste ein Risiko darstellen können.

Verbote können gelten für bestimmte:
– Lebensmittel
– Pflanzen und Saaten
– Tiere und Tierprodukte
– Sportausstattung

Wenn Sie im Detail prüfen wollen, was erlaubt ist und was nicht, finden Sie hier eine ausführliche Liste. Manches ist nämlich durchaus in Ordnung, zum Beispiel Trockenfrüchte oder saubere Camping-Ausrüstung, die frei von Erde ist. Dennoch sind ein Vermerk und eine Überprüfung dieser Gegenstände notwendig. Wenn Sie es vergessen, wird eine saftige Geldstrafe fällig.

Gerne beraten wir Sie persönlich, wenn Sie eine unserer Neuseelandreisen gebucht haben. Falls Sie noch nicht wissen, wohin die Reise genau gehen soll: Wir stellen Ihren Urlaub gerne nach Ihren Wünschen mit verschiedenen Bausteinen zusammen.

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